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14.06.2012

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Bibliotheksgesetz

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion für ein Bibliotheksgesetz und zur Änderung der Landschaftsverbandsordnung in NRW

Diese Stellungnahme spricht aus der Perspektive des Borromäusverein e.V., der gemeinsam mit dem Sankt Michaelsbund Landesverband Bayern e.V. die katholische Büchereiarbeit auf Bundesebene vertritt. Zusätzlich sind Erfahrungen aus der Arbeit der Stiftung Lesen berücksichtigt, der der Unterzeichner als Vorsitzender vorsteht.

Folgende Punkte nehmen Bezug auf den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (15/474) vom 3.11.2010.

1. Präsenz und Standards
Die kirchliche Büchereiarbeit ist bundesweit präsent und anerkannt. Die Anbindung der Einrichtungen an ihre lokalen Träger wird fachlich ergänzt durch eine hauptamtliche Unterstützungsstruktur (Fachstellen, zentrale kirchliche Dienstleister). Das Netzwerk auf den drei Ebenen gewährleistet Kundenorientierung, fachliche Standards und Qualifizierungsstrategien.

  • § 2 des Gesetzentwurfes muss alle Bibliotheken in den Blick nehmen.

2. Öffentlichkeit
Unsere Büchereien bieten vom Selbstverständnis der Träger, Mitarbeiter und der Unterstützungsstruktur ein öffentliches Angebot. Sie sind öffentliche Einrichtungen. Rund die Hälfte aller öffentlichen Büchereien bundesweit befinden sich in kirchlicher Trägerschaft (2009: 4.575; Quelle). Eine Differenzierung zwischen "öffentlichen Bibliotheken" und "öffentlich zugänglichen Bibliotheken" entspricht nicht der Wirklichkeit.

  • Die Begriffsbestimmung in § 3 sollte um die Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft erweitert werden.

3. Qualität
In Fachkreisen wird dem (quantitativ geringeren) Medienangebot in Büchereien kirchlicher Trägerschaft besondere Qualität zugesprochen: "... in vielen ehrenamtlich geleiteten Büchereien kirchlicher Trägerschaft [wird] das ... inhaltlich anspruchsvollere Buch hoch gehalten und der nur rein unterhaltende Roman mit gewisser Vorsicht behandelt. In kommunalen Bibliotheken ... läuft die Schöne Literatur unspektakulär und routiniert durch." (Jürgen Seefeldt, Bibliothekszentrum RLP in: Belletristik in öffentlichen Bibliotheken; Büchereiperspektiven 1.2007, S. 3)

4. Lebensnähe
Die wohnortnahen Standorte kirchlicher Büchereien und die soziale Nähe zwischen Mitarbeiter/innen und Kund/innen aller Altersgruppen bietet gerade für junge und ältere Bibliotheksnutzer besondere Vorteile. Förderungsprogramme wie "Ich bin Bib(liotheks)fit" zeigen die unmittelbare integrative Wirkung dieser Basisarbeit. Diese zeigt sich besonders auch im Bereich der "aufsuchenden Bibliotheksarbeit" (Bibliotheken in Krankenhäusern, Einrichtungen für Senioren).

  • Im Rahmen der Landesförderung (§ 6) sollten entsprechende Programme gerade diese Vorteile aufgreifen und Standorte unabhängig von ihrer Trägerschaft berücksichtigen, die entsprechende Programme realisieren.

5. Qualifizierungs- und Beratungsintensität
Die kirchlichen Fachstellen und ihre zentralen Dienstleister bieten nach bibliothekarischen Standards und nach Themeninteressen oder -relevanz umfangreiche Unterstützungen. Die kirchlichen Unterstützungsstrukturen haben auf Landes- und Bundesebene seit vielen Jahren einen zeitnahen Austausch und Arbeitsteilung in der Entwicklung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen
entwickelt. In einigen Bundesländern gibt es gute Erfahrungen beim unmittelbaren Austausch aller Fachstellen (z.B. in Bayern oder Rheinland-Pfalz).

  • Diese Erfahrungen können bei angestrebten Veränderungen der Fachstellen bei den Landschaftsverbänden berücksichtigt werden. Ein vom Land unterstützter Austausch zwischen Fachstellen für Bibliotheken in kommunaler und kirchlicher Trägerschaft bringt einen höheren Ertrag als nebeneinander existierende Unterstützungsstrukturen.

6. Ehrenamtliche
Die aktuelle Positionsbestimmung des Deutschen Bibliotheksverbandes mit den kirchlichen Büchereiverbänden Bibliotheken und bürgerschaftliches Engagement macht deutlich: Das Auseinanderdividieren von Bibliotheken mit haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen geht an der Realität ebenso vorbei wie ein Trennen nach Trägerschaften oder die Bibliotheksförderung in Abhängigkeit von definierten Bibliotheksgrößen. Das bürgerschaftliche Engagement im Bibliothekswesen im kommunalen wie im kirchlichen Bereich hat eine lange Tradition und einen langen Atem unabhängig von finanziellen Verteilungskämpfen. Ehrenamtliche sind von ihrem Selbstverständnis weder Lückenbüßer noch Bedrohung für Hauptamtliche.

  • Die Qualifizierung von Ehrenamtlichen (z.B. eine landesweite zertifizierte Grundausbildung) ist in die Aufgabenbeschreibung aller Fachstellen (§ 6 Abs. 2) explizit aufzunehmen.

7. Personales Angebot sichert Lesekompetenz
Alle Untersuchungen zur Lesekompetenz der vergangenen Jahrzehnte dokumentieren immer wieder die zentrale Rolle von Lesevorbildern in Familien und öffentlichen Einrichtungen. Ein flächendeckendes Netz von Bibliotheken bietet für Lesehungrige wie Lesefremde den besten Anreiz, als lesende/r Bürger/innen am Geschehen der Gesellschaft zu teilnehmen zu können. Der Erhalt bibliothekarischer Angebote in der Fläche muss durch die Landesförderung auch dazu dienen, dass bundesweite Förderungsaktionen (z.B. Projekt Lesestart 2011 bis 2018 der Stiftung Lesen - unterstützt durch das BMFT) an der Basis ankommen.

  • Regelungen der Bundesländer müssen miteinander und ohne Reibungsverluste mit Bundesprogrammen kompatibel sein (Bürokratieabbau).

Bonn, 27.04.2011

Rolf Pitsch M.A., Direktor
Borromäusverein e.V.

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