Schuld, die nicht vergeht
Von 1982 bis zum Jahr 2000 war Kurt Schrimm als Staatsanwalt in Stuttgart für die Verfolgung von NS-Verbrechen zuständig. Von 2000 bis zu seiner Pensionierung 2015 übernahm er die Leitung der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen. In seinen Erinnerungen gewährt er einen Einblick in die Arbeitsweise eines Staatsanwalts und die Arbeit der Zentralen Stelle in Ludwigsburg. Mord verjährt in der Bundesrepublik nicht. Deshalb hat die Zentrale Stelle die Aufgabe, Vorermittlungen zu Morden an Zivilisten im Zusammenhang mit Kriegshandlungen und in den KZs und Lagern durchzuführen. Schrimm zeigt die Grenzen, aber auch die Notwendigkeit der Verfolgung von NS-Verbrechen nach so langer Zeit auf. Im Mittelpunkt stehen seine Schilderungen der Fälle, in denen er gegen NS-Verbrecher ermittelt hat. In sachlicher Weise schildert er dabei die Gräuel, die auch von NS-Verbrechern der zweiten und dritten Reihe begangen wurden. - Für die bessere Lesbarkeit hätte man sich einen anderen Druck gewünscht. Ansonsten ein eindringliches Buch und Plädoyer Schuldige auch heute noch zur Rechenschaft zu ziehen.
Helmut Lenz
rezensiert für den Borromäusverein.
Schuld, die nicht vergeht
Kurt Schrimm
Heyne (2017)
399 S.
fest geb.