Kugel ins Hirn
Wer jemandem eine „Kugel ins Hirn“ wünscht, damit droht oder fordert, macht sich seit 2021 aufgrund des Gesetzes gegen Hass-Kriminalität strafbar, denn es ist eine Aufforderung zu einer Straftat. Selbst im Internet bewegt man sich nicht im rechtsfreien Raum. Der bekannte TV-Journalist, recherchiert und berichtet reportageartig, wo und wie mit Lügen, Hass und Häme gehetzt wird. Es gelingt ihm, mit Tätern zu sprechen, und er beobachtet, wie Staatsanwälte, Richter, Polizisten, verdeckte Ermittler und Verfassungsschützer die Hassredner zur Rechenschaft ziehen. Dabei erinnert er an traurige Höhepunkte dieser Radikalisierung, als z.B. ein Tankstellenbesitzer in Idar-Oberstein erschossen wurde, (nur) weil er auf die Maskenpflicht hinwies. In immer mehr Fällen liest man schlimme Kommentare wie „Aufhängen“ oder Schmähungen gegen Angela Merkel, Claudia Roth und Wolfgang Schäuble sowie direkte Mordaufrufe gegen einen Impfarzt. Der Autor will erreichen, dass wir auch im Netz zu einem routinierten rechtsstaatlichen Umgang finden, Straftaten nicht ignorieren, sondern die Demokratie-Gegner stellen und sich ihnen entgegenstellen, sei es Antisemitismus, Frauenfeindlichkeit, Verherrlichung von Putins Krieg oder Ausländerfeindlichkeit. Ab mittleren Beständen empfehlenswert.
Berthold Schäffner
rezensiert für den Borromäusverein.
Kugel ins Hirn
Klaus Scherer
Droemer (2022)
220, [16] Seiten : Illustrationen (farbig)
kt.